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Die Entführung des Isang Yun

Ein Plädoyer für die Freilassung des koreanischen Komponisten

Aus der ZEIT Nr. 42/1967

Von H. Hannover 20. Oktober 1967

Am 17. Juni 1967, morgens um 7.00 Uhr, wurde der seit 1956 in Deutschland lebende koreanische Komponist Isang Yun in seiner Westberliner Wohnung angerufen. Zwei koreanische Herren erbaten seinen Rat in musikalischen Organisationsfragen. Yuns Einladung, nach Spandau zu kommen, lehnten sie ab. Yun fuhr mit seinem Auto zu einem Treffpunkt im Stadtzentrum. Von hier aus rief er seine Frau an, es seien wichtige Besprechungen in Bonn, Rom und Paris zu führen, und die Herren hätten ihn gebeten, gleich mit ihnen abzufliegen. Yuns Auto fand sich Wochen später auf dem Parkplatz des Flughafens Tempelhof, unter der Fußmatte lagen Yuns Führerschein, Zulassung und Garagenschlüssel.

Am 22. Juni erhielt Frau Yun einen Anruf aus der koreanischen Botschaft in Bonn. Ihr Mann sei, wie sie ja wisse, nach Paris gereist, Sie möge einen weiteren Anzug von Yun einpacken und selbst genügend Kleidung mitnehmen, denn sie könne ihren Mann begleiten. Frau Yun verabschiedete sich von ihrem 13 jährigen Sohn und ihrer 17jährigen Tochter, die wegen einer Blinddarmoperation im Waldkrankenhaus in Berlin-Spandau lag, und flog mittags nach Bonn oder Düsseldorf, wo sie in einem Botschaftswagen abgeholt werden sollte. Am gleichen Tag schrieb sie mit Umschlag der koreanischen Botschaft einen kurzen Brief an ihre beiden Kinder. Sie werde nur einige Tage fort sein, und die Kinder sollten aufeinander aufpassen. Die Grußformel war ungewöhnlich feierlich: „Lebt wohl!“

Wenige Tage später befanden sich Isang Yun und seine Frau in einem Gefängnis in Seoul. Sie waren Opfer jener Entführungsaktion geworden, von der insgesamt 17 in der Bundesrepublik lebende Koreaner betroffen waren. Zehn von ihnen sind noch heute ihrer Freiheit beraubt und erwarten eine Anklage wegen des Vorwurfs, Beziehungen zu nordkoreanischen (also kommunistischen) Stellen unterhalten zu haben mit dem Ziel, eines Tages in Südkorea eine Revolution anzuzetteln. Gegen Isang Yun hat der südkoreanische Generalstaatsanwalt einen Antrag auf Todesstrafe angekündigt, die koreanische Botschaft in Bonn erwartet allerdings nur eine Strafe von zwei bis fünf Jahren Gefängnis. Der Prozeß soll im Januar 1968 beginnen und voraussichtlich ein halbes Jahr dauern.

Wie war es möglich, daß mitten aus einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Menschen entführt wurden, ohne daß die deutschen Behörden diese Verschleppung verhindern konnten? Der rheinland-pfälzische Innenminister August Wolters sprach offen von „Menschenraub“. Der Gießener CDU-Bundestagsabgeordnete Berthold Martin forderte eine parlamentarische Untersuchung. Der hessische Landtagsabgeordnete Olaf Radke sagte: „Wenn nichts unternommen wird, wird die Bundesrepublik zu einer Bananen-Republik degradiert.“ Der FDP-Bundestagsabgeordnete Dorn forderte notfalls den Abbruch der diplomatischen Beziehungen und setzte hinzu: „Für einen Rechtsstaat kann diese Affäre nicht eher erledigt sein, als bis alle Entführten, was auch immer in ihrer Heimat gegen sie vorgebracht wird, wieder in der Bundesrepublik sind.“

Die Bundesrepublik forderte die Abberufung von drei koreanischen Diplomaten, die mit der Entführungsaffäre im Zusammenhang standen. Sie reisten am 19. Juli aus Bonn ab. Der Generalbundesanwalt zog die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren an sich. Am 21. Juli berichtete die Tagespresse, daß der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe auf Antrag des Generalbundesanwalts die Haftbefehle gegen die einer Mitwirkung an der Entführung verdächtigten Südkoreaner Kwang II Kim aus Stuttgart und Park aus Walsum außer Vollzug gesetzt habe, da bei dem Stand der Ermittlungen Fluchtverdacht und Verdunkelungsgefahr durch die Erteilung von Auflagen erheblich vermindert sei. Am 31. Juli erklärten die mit den Ermittlungen betrauten Bundesanwälte Kämmerer und Pelchen gegenüber der Presse, daß die Ermittlungen nach den Tätern schwierig und wenig aussichtsreich verliefen. Der Tatverdacht gegen die beiden festgenommenen und wieder auf freien Fuß gesetzten vermutlichen Helfer des koreanischen Geheimdienstes Park (Walsum) und Kim (Stuttgart) haben sich etwas abgeschwächt. Ob es zu einer Anklage wegen Verschleppung kommen werde, sei fraglich. Bundesanwalt Kämmerer erklärte: „Ich bin davon überzeugt, daß es keine sensationellen Neuigkeiten mehr geben wird.“

Die anfängliche Empörung über die Entführungsaffäre ist resigniertem Schweigen gewichen. In Bonn wird neuerdings die Auffassung vertreten, daß eine Entführung, also ein Verstoß gegen deutsche Gesetze, nicht beweisbar sei und niemand Ausländer hindern könne, „freiwillig“ in ihr Land zurückzukehren. Gerade im Interesse der Inhaftierten müsse jede Demonstration in der Öffentlichkeit vermieden werden, um nicht desto härtere Urteile des koreanischen Gerichts zu provozieren. Eine Rückführung vor Beginn des Prozesses wird nicht für möglich gehalten, es bestehe lediglich Aussicht auf einen Gnadenakt nach erfolgter Verurteilung.

Die juristische Rechtfertigung für die Untätigkeit der Bonner Diplomatie liefert die These von der „freiwilligen“ Abreise der Koreaner. Sie wird – außer in Seoul – nur in Bonn und in Karlsruhe geglaubt. Ganz abgesehen von der generellen Unglaubwürdigkeit der Behauptung, daß sich jemand „freiwillig“ einer Prozedur unterzieht, bei der ihm jahrelange Gefängnishaft oder gar die Todesstrafe droht, sprechen zahlreiche Indizien gegen ihre Richtigkeit.

Isang Yun, über dessen Schicksal wir am besten unterrichtet sind, hatte im Juni 1967 den Auftrag erhalten, für die Kieler Woche 1969 eine abendfüllende Oper zu schreiben. Am 11. Juni hatte in Yuns Berliner Wohnung eine ausgedehnte Arbeitsbesprechung über diesen Opernauftrag stattgefunden, die am 18. Juni in Kiel fortgesetzt werden sollte. Am 16. Juni sprach Yun noch mit seinem Berliner Verleger, am 17. Juni wollte er nach Kiel reisen. Mitten aus diesen Plänen riß ihn an diesem Tage die angeblich freiwillige Reise ins südkoreanische Gefängnis.

Am 26. Juni erwartete der Chefdirigent des Theaters der Stadt Bonn, Hans Zender, vergeblich und ohne eine Absage erhalten zu haben, Isang Yun zu einer Probe seiner für das Bonner Stadttheater komponierten Oper „Träume“. Am Abend des gleichen Tages sollte Yun an einer Aufführung seiner Kantate „Om mani padme hum“ im Concertgebouw, Amsterdam, teilnehmen; Zimmer für ihn und seine Frau waren reserviert. Vom 30. Juni bis 3. Juli wurde Isang Yun zu einer Bandaufnahme seines Werkes „Loyang“ im Westdeutschen Rundfunk, Köln, erwartet. Auch dort lag keine Absage vor, die Yun sicher nicht versäumt hätte, wenn er freiwillig anders über seine Zeit disponiert hätte.

Auch von anderen Koreanern sind Umstände bekanntgeworden, die gegen eine freiwillige Abreise nach Seoul sprechen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete am 10. Juli von der Entführung des Diplompolitologen Taik Hwan Kim, der am 18. Juni aus seiner Münchener Wohnung spurlos verschwunden ist: „Die Version, er sei freiwillig ins Flugzeug gestiegen, nimmt den südkoreanischen Diplomaten und Agenten keiner von Kims Bekannten ab. Er stand kurz vor dem ersehnten Ziel, der Promotion, und wollte anschließend vor seiner Rückkehr in die Heimat noch für ein Jahr die Vereinigten Staaten besuchen. Nun verließ er seine Münchener Wohnung, ohne sie aufgeräumt zu haben, ohne die nötigen Reiseutensilien und ohne sich von seiner Zimmerwirtin verabschiedet zu haben.“ Südkoreanische Studenten, die die Praktiken ihres Geheimdienstes schon am eigenem Leibe erlebt haben, konnten sich den Vorgang ziemlich gut ausmalen: „Man wird Kim vor die Wahl gestellt haben: entweder ,freiwillige‘ Heimreise oder Repressalien gegen die in Südkorea lebenden Angehörigen – Folterung eingeschlossen.“ Ähnliche Indizien liegen in anderen Fällen vor.

Die Freiwilligkeitsthese ist um so rätselhafter, als selbst die koreanische Regierung in einer am 24. Juli in Bonn übergebenen Note, in der sie sich in aller Form für die Tätigkeit koreanischer Sicherheitsbeamter auf dem Gebiet der Bundesrepublik entschuldigte, einräumte, daß nicht alle Opfer „freiwillig“ mitgegangen seien. Die koreanische Regierung versprach in der Note, sie wolle „ihr äußerstes“ tun, um denjenigen Koreanern, die gegen ihren Willen nach Korea gebracht worden sind, die Rückkehr zu ermöglichen, falls sie das wünschten.

Isang Yun gehört zu diesen Koreanern. Seinen Wunsch nach Deutschland zurückzukehren, hat er gegenüber dem „Spiegel“ - Redakteur Hentschel, der ihn im Gefängnis in Seoul besuchen durfte, unmißverständlich ausgesprochen. Das Versprechen der koreanischen Regierung ist jedoch hinsichtlich der Eheleute Yun bis heute nicht eingelöst.

Diplomatische Schritte Bonns werden in Seoul offenbar nicht mehr erwartet. In der Tat hat sich Bonn durch die Freiwilligkeitsthese selbst die Hände gebunden, auf diplomatischem Wege noch etwas zugunsten der Entführten zu tun. Und auch der Bundesanwaltschaft erspart diese These Ermittlungen wegen Verschleppung (Paragraph 234a StGB), die nach Bonner Informationen sehr wahrscheinlich einen Täterkreis einbeziehen müßten, mit dem die Bundesanwaltschaft seit Jahren zusammenarbeitet: nämlich den deutschen Geheimdienst.

Meldungen, nach denen ein deutscher Geheimdienst seine Hand im Spiel gehabt haben sollte, hatte es schon gegeben, ehe die Entführungsaffäre zum Staatsgeheimnis erklärt wurde. So berichtete die „Frankfurter Allgemeine“ am 18. Juli 1967: „In unterrichteten Kreisen Bonns gilt es seit dem Wochenende als wahrscheinlich, daß die Entführung von siebzehn südkoreanischen Bürgern den Geheimdienst Südkoreas aus der Bundesrepublik nicht ohne Hilfe und Kenntnis bestimmter deutscher Stellen und möglicherweise unter Mitwirkung auf dem Boden der Bundesrepublik stationierter alliierter Streitkräfte habe geschehen können. Die Rolle des deutschen Geheimdienstes, der an dem Unternehmen mitgewirkt haben soll, ist noch unklar. Es liegen aber Informationen darüber vor, daß mit seiner Hilfe die Namen der Betroffenen festgestellt worden seien. Ferner soll es seine Sache gewesen sein, die Wohnungen der Südkoreaner zu finden und sie so lange zu „oberservieren“, bis die südkoreanischen Geheimdienstbeamten eingreifen konnten. Weiter heißt es, daß vor dem Eintreffen der etwa 50 südkoreanischen Geheimdienstbeamten fünf bis sieben Personen als Vorkommando die Aktion vorbereitet hätten.“

Die Bundesregierung ließ diese Meldung sofort dementieren und äußerte die Vermutung, daß die Quelle dieser Behauptung der Ostberliner Deutschlandsender sei. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wies den Verdacht einer Beteiligung deutscher Dienste zurück. Die Dementis lassen jedoch manchen Zweifel offen.

Es existiert ein 47 Schreibmaschinenseiten umfassender Bericht des südkoreanischen Geheimdienstes in englischer Sprache, aus dem sich ergibt, daß Isang Yun und seine Mitbeschuldigten mindestens seit 1958 auf Schritt und Tritt beschattet worden sind. Es ist unglaubhaft, daß die südkoreanische Regierung den zu einer so umfassenden Überwachungstätigkeit erforderlichen Apparat in europäischen Ländern über einen Zeitraum von mehreren Jahren unterhalten haben sollte, nur um siebzehn verdächtige Südkoreaner zu kassieren, von denen kaum einer daran dachte, jemals in sein von Antidemokraten regiertes Heimatland zurückzukehren. Kenner der Materie hätten diese Observierungsberichte für typische deutsche Geheimdienstarbeit gehalten, wenn nicht Bonn und Karlsruhe etwas anderes glauben machen wollten.

Ist Isang Yun, den Sachkenner für einen der bedeutendsten lebenden Komponisten halten, das Opfer einer antikommunistischen Verschwörung des südkoreanischen und des deutschen Geheimdienstes geworden? Bonns Tatenlosigkeit trägt wenig dazu bei, den Verdacht zu entkräften.