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Heinrich Hannover

Verschwiegene Geschichte

Bei Gesprächen mit jungen Menschen ist mir immer wieder aufgefallen, daß nur geringe Kenntnisse über die historische Entwicklung nach dem Ende des 2. Weltkrieges vorhanden sind. Bezeichnend für diese Wissenslücke sind die in einer Sondernummer der „Zeit“ (April 2005) veröffentlichten Antworten junger Autoren, die für ein vom Landestheater Tübingen veranstaltetes Festival Stücke über das Ende des 2. Weltkriegs geschrieben hatten, also über ein gewisses Maß von Geschichtskenntnissen verfügen sollten. Der eine sagte:

Nach 1945 kommt für mich ganz schnell der Mauerbau. Dazwischen ist wenig...

Oder ein anderer:

Ich denke bei 1945 auch sofort an 1968, weil mein Blick aufs „Dritte Reich“ extrem geprägt ist durch die 68er-Generation, vor allem durch unsere Lehrer. Zwischen heute und 1945 ist dann vielleicht nur noch der Mauerfall. So verdichtet sich für mich deutsche Geschichte.

Also Mauerbau und Mauerfall als herausragende Ereignisse zwischen 1945 und 2005, das ist ein bißchen wenig. Es reicht nicht aus, um zu verstehen, wie es zu der meist als „Studentenbewegung“ bezeichneten sozialrevolutionären Bewegung der 60er Jahre kommen konnte, die mit der Erschießung von Benno Ohnesorg am 2.Juni 1967 einen Höhepunkt staatlichen Terrors erreichte. Und es reicht erst recht nicht aus, um zu verstehen, daß wir heute in einem Deutschland leben, von dessen Boden wieder Krieg ausgehen kann.

Die Jahre nach dem Ende des 2.Weltkriegs waren eine Zeit, die mit großen Hoffnungen begann. „Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!“ Das war die Erkenntnis, die sich in der ersten Nachkriegszeit bildete. Die Menschen hatten die Realität des Krieges unmittelbar erlebt, viele hatten Angehörige verloren, lebten in zerstörten Städten und hatten die Nase voll vom Krieg und seinen Machern. Damals erhielten Menschen das Wort, die die Zeit des Hitler-Faschismus in der Emigration oder in Konzentrationslagern und Gefängnissen überlebt hatten. Und es entsprach einer damals mehrheitsfähigen Kollektivmeinung, wenn nicht nur Kommunisten, sondern auch Sprecher der SPD und CDU das kapitalistische Wirtschaftssystem für Faschismus und Krieg verantwortlich machten und für die Abschaffung der kapitalistischen Ausbeutung und die Überführung der Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum plädierten.

Kurt Schumacher, Vorsitzender der SPD, sagte 1945 bei einer Rede in Kiel:

Auf der Tagesordnung steht heute als der entscheidende Punkt die Abschaffung der kapitalistischen Ausbeutung und die Überführung der Produktionsmittel aus der Hand der großen Besitzenden in gesellschaftliches Eigentum, die Lenkung der gesamten Wirtschaft nicht nach privaten Profitinteressen, sondern nach Grundsätzen volkswirtschaftlich notwendiger Planung.

Und in einem Aufsatz schrieb Schumacher damals auch diese Wahrheit nieder:

Solange es in Deutschland möglich ist, daß sich große Vermögen in der Hand verantwortungsloser Privater sammeln, ist die Demokratie in Deutschland nicht gesichert...

Kapitalismus und Demokratie (können) in diesem Lande nicht nebeneinander existieren.

Selbst in der rheinischen CDU, deren Vorsitzender damals Konrad Adenauer war, dämmerte die Erkenntnis, daß eine Welt ohne Krieg nur möglich ist, wenn die Profiteure der Rüstungsindustrie entmachtet werden. Ich zitiere aus dem Ahlener Parteiprogramm von 1947:

Das kapitalistische Wirtschaftssystem ist den staatlichen und sozialen Lebensinteressen des deutschen Volkes nicht gerecht geworden. Nach dem furchtbaren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch als Folge einer verbrecherischen Machtpolitik kann nur eine Neuordnung von Grund auf erfolgen.

Inhalt und Ziel dieser sozialen und wirtschaftlichen Neuordnung kann nicht mehr das kapitalistische Gewinn- und Machtstreben, sondern nur das Wohlergehen unseres Volkes sein. Durch eine gemeinschaftliche Ordnung soll das deutsche Volk eine Wirtschafts- und Sozialverfassung erhalten, die dem Recht und der Würde des Menschen entspricht, dem geistigen und materiellen Aufbau unseres Volkes dient und den inneren und äußeren Frieden sichert.

Dieser damals in der Bevölkerung herrschenden Stimmung entsprach es, daß mehrere Länderparlamente, sogar solche, in denen CDU und FDP die Mehrheit bildeten, Sozialisierungsartikel in die Landesverfassungen aufnahmen. Selbst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 erhielt noch einen Sozialisierungsartikel, den heute fast vergessenen Artikel 15, der da lautet:

Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.

Aber schon bald wehte der Wind wieder aus anderer Richtung. Der Wind kam aus den USA, deren Rüstungsinteressenten den bisherigen Verbündeten, die sozialistische Sowjetunion, die ungeheure Menschenopfer bei der Niederringung des Hitler-Faschismus hatte bringen müssen, als neuen Feind ausgemacht hatten. Und so wurde die deutsche Wiedervereinigung auf die lange Bank geschoben und 1949 ein deutscher Teilstaat unter dem Namen Bundesrepublik Deutschland gegründet, der, wie einst das gerade eingegangene Hitler-Reich, die Rolle eines Bollwerks der kapitalistisch organisierten Welt gegen den Bolschewismus zu spielen hatte. Nachdem schon 1948 eine eigene Währung, die berühmte D-Mark, eingeführt worden war und die deutsche Teilung vertieft hatte.

Die Sowjetregierung war gezwungen, im Gegenzug ebenfalls einen selbständigen deutschen Teilstaat aus der Taufe zu heben, der, wie konnte es anders sein, ein sozialistisches Gesicht bekommen sollte. Das war ein schwieriges Unternehmen in einem Land, dessen Bevölkerung bis zum bitteren Ende ihrem „Führer“ und dessen Propagandaminister Goebbels zugejubelt hatte. Kommunisten, die in der Weimarer Republik eine Massenpartei gebildet hatten, waren von Hitlers und Stalins Schergen bis auf kümmerliche Reste ausgerottet worden. Auch Stalin muß gewußt haben, daß, wie Rosa Luxemburg gesagt hat, „Sozialismus sich seiner Natur nach nicht oktroyieren läßt“. Aber die Westmächte ließen ihm keine andere Wahl. Und so stand an der Wiege der DDR nicht eine revolutionäre Bewegung einer von kapitalistischer Herrschaft unterdrückten und ausgebeuteten Klasse, sondern das Dekret einer Militärregierung, das gegen eine widerstrebende Bevölkerung durchgesetzt werden mußte.

Man muß es einer seit Jahrzehnten desinformierten Öffentlichkeit, die über die geistige Unfreiheit, die politische Justiz, das Überwachungssystem, die Wahlfälschungen und das Grenzsystem der DDR Krokodilstränen geweint hat, sehr deutlich sagen: diesen Staat hat es nur gegeben, weil die damals von angeblich christlichen Demokraten angeführten Westdeutschen die historische Chance einer Neutralitätspolitik ausgeschlagen und stattdessen die in den US-amerikanischen Denkfabriken entwickelte Strategie zur militärischen Vernichtung der Sowjetunion mitgemacht haben, obwohl diese, wenn es zum Ausbruch des Atomkrieges gekommen wäre, auch die Vernichtung Deutschlands zur Folge gehabt hätte.

Der Koreakrieg von 1950, dessen Anfang als Überfall des kommunistischen Nordkoreas auf das friedliebende nichtkommunistische Südkorea dargestellt wurde - eine längst widerlegte, aber immer noch kolportierte Geschichtsfälschung -, war der Funken, an dem sich die antikommunistische Psychose in der Bundesrepublik erneut entzünden ließ. Der Koreakrieg, in dem die USA kräftig mitmischten, wurde den Deutschen als Beweis dafür in die Hirne gehämmert, daß der Kommunismus eine militärische Gefahr sei, vor der wir mit Waffengewalt beschützt werden müßten. Damals wurde die erste große in nordamerikanischen Denkfabriken erfundene Bedrohungslegende in die Welt gesetzt, die den kalten Krieg und den Rüstungswettlauf zwischen den beiden Großmächten USA und Sowjetunion begründete. Damit wurden die relativ wenigen deutschen Kommunisten, die KZ und staatlichen Massenmord überlebt hatten und in der ersten Nachkriegszeit, als vorzeigbare Widerstandskämpfer gern gesehen, in den Parlamenten und Verwaltungen verdienstvolle Wiederaufbauarbeit geleistet hatten, erneut zu Feinden erklärt.

Es begann mit dem Verbot von Organisationen, die als „kommunistische Tarnorganisationen“ diffamiert wurden. Das betraf zum Beispiel die FDJ (Freie Deutsche Jugend) und auch die VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes), in der Kommunisten, wie es nicht anders sein konnte, die Mehrheit bildeten. Das Verbot der VVN auf Bundesebene scheiterte allerdings beim Bundesverwaltungsgericht, das die Sache vertagte, ohne neuen Termin anzuberaumen, nachdem sich herausgestellt hatte, daß der Vorsitzende des zuständigen Senats ein ehemaliges Mitglied der SA und der NSDAP war. Schon 1950, als ich nach bestandenem 2. Staatsexamen in Bremen Gerichtsreferendar werden wollte, um die Voraussetzungen für die Anwaltszulassung zu erfüllen, mußte ich unterschreiben, daß ich weder der VVN noch einer anderen „kommunistischen Tarnorganisation“ angehöre.

Zu dieser Zeit war die KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) noch als legale Partei im Bundestag und einigen Landesparlamenten vertreten. Da das Grundgesetz für Parteiverbote ein umständliches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorschreibt, stellte die von dem christlich-demokratischen Bundeskanzler Konrad Adenauer geführte Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht den Antrag, die KPD als verfassungswidrig zu verbieten. Das geschah im gleichen Jahr 1951, in dem der Bundestag das sogenannte 131er-Gesetz beschloß, das den von den Besatzungsmächten wegen ihrer Nazibelastung aus dem öffentlichen Dienst entfernten Beamten einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung verlieh. In einem Zuge wurden also auf der einen Seite Kommunisten erneut illegalisiert, während zu gleicher Zeit die alten Nazis in ihre Ämter zurückgeholt wurden.

Da kamen nicht nur die Leute wieder, die den Massenmord an den Juden und anderen mißliebigen Bevölkerungsgruppen möglich gemacht hatten, die die Transporte nach Auschwitz und anderen Vernichtungslagern organisiert und die enteigneten Vermögenswerte und das den Leichen entnommene Zahngold verwaltet hatten, sondern auch Richter und Staatsanwälte, die im Dienste des Hitler-Staats Unrecht gesprochen hatten, die Tausende von Menschen, die dem staatlichen Unrecht widerstanden oder auch nur widersprochen hatten, zu hohen Freiheitsstrafen oder zum Tode verurteilt hatten. Diese Justizschande hat die westdeutsche Öffentlichkeit kaum berührt. Obwohl es schon mitunter Aufsehen erregte, daß die bundesdeutsche Justiz Massenmörder des Nazi-Regimes, insbesondere auch die Blutrichter der Sondergerichte und des Volksgerichtshofs freisprach oder gar nicht erst anklagte. Aber die Gesinnungsjustiz gegen Kommunisten und andere Gegner der Remilitarisierung und Restauration fiel nicht weiter auf, weil sie in das von den Propagandisten des kalten Krieges erzeugte Bild von der Welt des Bösen paßte, gegen die man sich schützen müsse. Und so konnte mir mein ehemaliger Kollege Gerhard Schröder, als ich ihn im Jahr 1999 daran erinnerte, daß es höchste Zeit wäre, die damals Verurteilten zu rehabilitieren, durch einen Ministerialbeamten antworten lassen, daß bei uns alles rechtsstaatlich zugegangen sei. Er weiß es besser, denn er war selbst als Verteidiger in politischen Strafverfahren und in Berufsverbotssachen tätig. Und deshalb habe ich ihm ausrichten lassen, daß er sich schämen möge. Die Korrespondenz ist auf meiner Webseite nachzulesen.

Zu einer Zeit, als die US-amerikanische Regierung noch das Ziel verfolgte, den Faschismus in Deutschland auszurotten, hatte es 1947 den sogenannten Juristenprozeß gegen 16 hohe Funktionäre der Nazi-Justiz gegeben. Zwei Staatssekretäre und zwei Sonderrichter waren zu lebenslangem Zuchthaus, weitere Angeklagte zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden, vier wurden freigesprochen. Schon 1951 waren alle Verurteilten wieder auf freiem Fuß, bis auf einen, der bis 1956 büßen mußte. Der zu lebenslangem Zuchthaus verurteilte Staatssekretär Schlegelberger erhielt, sobald die Sache in deutscher Zuständigkeit war, eine Pensionsnachzahlung von 160.000 DM und eine monatliche Pension von 2.894 DM - zu einer Zeit, als ein Facharbeiter etwa 4oo DM verdiente. Er war nur einer der vielen Justizverbrecher, die auf Kosten des deutschen Steuerzahlers bis zu ihrem Lebensende hohe Pensionen verzehren durften. Das war alles rechtsstaatlich, nicht wahr, Herr Schröder?

Auch die Wirtschaftsbosse, von denen einige wegen ihrer Unterstützung von Hitlers Kriegswirtschaft, wegen der Lieferung von Giftgas für den Judenmord und wegen Ausbeutung von Zwangsarbeitern vorübergehend in den Wartestand versetzt oder gar angeklagt worden waren, saßen längst wieder in ihren Chefsesseln. Die Wiederherstellung der alten Machtverhältnisse in der Zeit des christlich-demokratischen Bundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer, die unter dem Namen Restauration in die Geschichte eingegangen ist, hat bei der Bevölkerungsmehrheit, die sich in einer mit amerikanischem Geld aufgepäppelten Wohlstandsgesellschaft eingerichtet hatte, kaum kritischen Widerhall gefunden.

Es kamen auch die an den Verbrechen der Hitler-Wehrmacht beteiligten Generäle wieder, auch solche, die in der ersten Nachkriegszeit von Militärgerichten der Alliierten zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Schon Anfang der 50er Jahre wurden diese Herren auf Betreiben der Adenauer-Regierung aus der Haft entlassen, weil sie für die Wiederaufrüstung gegen den neuen alten Weltfeind Sowjetunion gebraucht wurden. Adenauer hatte schon 1948 den Generalleutnant a.D. Dr. Hans Speidel um eine Denkschrift zur Frage der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik gebeten, die dieser zusammen mit dem General a.D. Hermann Foertsch und dem Generalleutnant a.D. Adolf Heusinger verfaßte. Es war nur das Vorspiel zu weiteren Aufträgen an Generäle und Admirale der Hitler-Wehrmacht, die zu der „Himmeroder Denkschrift“ vom Oktober 1950 führten, in der die Voraussetzungen für die Aufstellung „eines deutschen Kontingents im Rahmen einer übernationalen Streitmacht zur Verteidigung Westeuropas“ aufgelistet wurden. Darunter die Forderung: „Rehabilitierung des deutschen Soldaten“ und „Freilassung der als ‚Kriegsverbrecher’ verurteilten Deutschen“.

Als im Juni 1955 der Stahlhelm, eine einst mit den Nazis verbündete reaktionäre Organisation, eine Veranstaltung in Goslar durchführte, auf der ein von einem englischen Militärgericht zum Tode verurteilter, später zu lebenslänglich begnadigter und im Zuge der Remilitarisierung aus der Haft entlassener Generalfeldmarschall der Hitler-Wehrmacht sprechen sollte, organisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Gegendemonstration. Die Polizei schützte, wie man das bis in unsere Tage kennt, die Stahlhelmer und ging mit Schlagstöcken gegen die Gewerkschafter vor, die den militaristischen Mummenschanz durch Zwischenrufe gestört hatten. Ich hatte drei von ihnen vor Gericht zu verteidigen, denen vorgeworfen wurde, daß sie in der Absicht, eine nicht verbotene Versammlung zu verhindern oder zu sprengen, grobe Störungen verursacht hätten. Vergeblich berief ich mich für meine Mandanten auf die im Grundgesetz garantierte Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Nach Ansicht der Richter stand diese nur den in Goslar versammelten Militaristen und dem von ihnen hofierten Hitler-General zu. Der Schoß, aus dem das kroch, wird nun schon seit 50 Jahren polizeilich und gerichtlich geschützt. Aber es gibt geschichtsblinde Politiker und Publizisten, die ernstlich fragen, woher die neofaschistischen Kriegsflaggenträger kommen.

Eine der Konsequenzen der Neubelebung des alten antikommunistischen Feindbildes in der Bundesrepublik auf juristischem Sektor war das 1. Strafrechtsänderungsgesetz von 1951, das zur Grundlage der strafrechtlichen Verfolgung von Kommunisten in den 50er und 60er Jahren wurde. Das alte Justizpersonal des Hitler-Staates war wieder in seinem Element und durfte guten Gewissens wiederholen, was es schon unter Hitler gegen Kommunisten und andere Kriegsgegner getan hatte. Diese Richter und Staatsanwälte sahen sich auch durch die legale Existenz der KPD nicht gehindert, deren Funktionäre nach den Paragraphen des politischen Strafrechts zu verurteilen. Gleich mein allererstes Mandat nach meiner 1954 erfolgten Anwaltszulassung betraf einen Kommunisten, dem ich als Pflichtverteidiger beigeordnet worden war. Was dazu führte, daß auch ich schon als junger Anwalt als „Kommunisten-

verteidiger“ verschrien und zum Haßobjekt der herrschenden Öffentlichkeit wurde.

Die nach bewährten Methoden funktionierende Lenkung der öffentlichen Meinung brachte es zustande, daß die nach dem Zusammenbruch des Nazi-Reichs vorherrschende Antikriegsstimmung sich in wenigen Jahren in ihr Gegenteil verkehrte. Unter dem Einfluß der von Adenauer und seiner CDU betriebenen, an alte Muster der Vorkriegszeit anknüpfenden antikommunistischen Propaganda, die von den vorwiegend wieder von Konservativen geleiteten Medien bereitwillig verbreitet wurde, wandelte sich die öffentliche Meinung. Aus dem „Nie wieder Krieg!“ der ersten Nachkriegszeit wurde wieder die Bereitschaft zum als „Verteidigung der Freiheit“ dekorierten Krieg, mit dem das bolschewistische Ungeheuer im Osten aufgehalten werden sollte. Auch die SPD, die ursprünglich die Opposition gegen die Remilitarisierung jedenfalls teilweise mitgetragen und der Kampagne „Kampf dem Atomtod“ eine Massenbasis verschafft hatte, schwenkte eines Tages auf Unterstützung der Adenauer’schen „Politik der Stärke“ um, weil ihr damaliger Chefideologe Herbert Wehner der Parteiführung zu suggerieren wußte, nur so könne man an die Macht kommen. Und die war der Parteiführung wichtiger als die konsequente Bewahrung der Lehren, die man aus Faschimus und Krieg einst gezogen hatte.

Entschiedenste Gegner der Remilitarisierung und der Reaktivierung alter Nazis waren von Anfang an die Kommunisten gewesen, mit denen die Sozialdemokraten auf keinen Fall verwechselt werden wollten. Denn Kommunismus wurde in den Medien und Politikerreden mit stalinistischer Terrorherrschaft gleichgesetzt. Daß es gerade in den kommunistischen Parteien die entschiedensten Stalingegner gegeben hat, hätte eine kritische Öffentlichkeit schon aus der allbekannten Tatsache entnehmen können, daß Stalins Agenten und Justizmörder vor allem unter Kommunisten Angst und Schrecken verbreitet und ein millionenfaches Blutbad angerichtet haben. Und es wird auch bewußt klein geschrieben, daß es Kommunisten waren, die nach Nikita Chrustschows Rede auf dem 20. Parteitag der KPdSU im Jahre 1956 Stalins Verbrechen zur Sprache gebracht und versucht haben, eine Änderung dieser entsetzlichen Fehlentwicklung des Sozialismus herbeizuführen. Auch deutsche Sozialisten, die für geschichtskundige Menschen noch heute als Hoffnungsträger für eine menschlichere Welt gelten, standen in Opposition zum stalinistischen Terror und wurden zum großen Teil zu dessen Opfern. Aber an dieser wichtigen Unterscheidung war gerade die Sozialdemokratie noch nie interessiert. Sie hat der üblichen antikommunistischen Gleichsetzung von Stalinisten und Stalingegnern seit jeher Vorschub geleistet. Und darum gibt es immer noch viele, die nicht begriffen haben, daß die Tausende, die alljährlich am 15. Januar der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht durch von der damaligen SPD gedeckte Offiziere gedenken, nicht dem Stalinismus huldigen, wenn sie an den Gräbern der Ermordeten Blumen niederlegen, sondern um revolutionäre Kämpfer für eine menschlichere Gesellschaft trauern, die wir heute mehr denn je nötig hätten.

Wenn es um Ehrungen von Widerstandskämpfern gegen das Hitler-Regime geht, werden gern die Namen der Offiziere genannt, die das Attentat vom 20.Juli 1944 unternommen haben. Aber die große Öffentlichkeit weiß wenig davon, daß es in erster Linie Kommunisten und linke Sozialdemokraten waren, die gegen Hitler Widerstand geleistet haben und massenhaft in Konzentrationslagern und anderen Hinrichtungsstätten des faschistischen Staates einen gewaltsamen Tod erlitten haben. Sie hatten, anders als die Offiziersattentäter vom 20.Juli 1944, zu keiner Zeit an den Kriegsverbrechen des Hitler-Regimes mitgewirkt.

Kommunistischer Widerstand blieb in dem vom konservativen Establishment gepflegten öffentlichen Geschichtsbewußtsein als Landes- oder Hochverrat strafbare Auflehnung gegen die faschistische Staatsgewalt und deren Gesetze. So veröffentlichte die weitverbreitete Illustrierte „Der Stern“ im Jahr 1951 eine neunteilige Serie unter dem Titel „Rote Agenten unter uns“, in der die Mitglieder der von der Gestapo als „Rote Kapelle“ bezeichneten Gruppe Schulze-Boysen/Harnack nicht als Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime gewürdigt, sondern als Landesverräter moralisch verurteilt wurden. Eine Sichtweise, für die der berüchtigte faschistische Ankläger und Richter Manfred Roeder nicht nur im „Stern“, sondern auch in der FAZ und in einem Buch des konservativen Historikers Gerhard Ritter als maßgebend zitiert wurde. Roeder, ein Sadist in Robe, den Überlebende des faschistischen Justizterrors als „wenig intelligent, dafür aber sehr infam in seinen Methoden“ beschreiben und mit seinem Ausspruch zitieren, es sei ihm gelungen „mancher Akademikerin den Kopf vor die Füße zu legen“, ist wegen der von ihm erwirkten Justizmorde nie verurteilt worden. Im Gegenteil, Mitte der 50er Jahre wurde er in einem Ermittlungsverfahren in Lüneburg auf Veranlassung des Oberbundesanwalts sogar als Experte zu Fragen kommunistischer Spionagetätigkeit angehört. Sein Antikommunismus war immer noch gefragt. (Zu Roeder: Heinrich Grosse in Kritische Justiz, Heft 1/2005, S.43).

Dass vor allem Kommunisten die Widerstandskämpfer der ersten Stunde waren, dass Hitler die 81 noch im März 1933 in den Reichstag gewählten kommunistischen Abgeordneten verhaften ließ, um eine Mehrheit für sein Ermächtigungsgesetz zustande zu bringen, daß Kommunisten zu Tausenden eingesperrt, gefoltert und getötet worden sind, wird im öffentlichen Bewußtsein seit Jahrzehnten unterdrückt, weil es nicht in eine Landschaft paßt, in der die antikommunistische Kreuzzugsmentalität der Hitlerzeit mit neuer Etikettierung überleben konnte.

Als im Berliner Reichstagsgebäude Mitte der 80er Jahre eine Gedenktafel für die von den Nazis ermordeten Reichstagsabgeordneten angebracht werden sollte, wollte der damalige Hausherr, Bundestagspräsident Philipp Jenninger (CDU) verhindern, daß die Parteizugehörigkeit der Ermordeten angegeben wurde. Es sollte nicht daran erinnert werden, daß von den 83 ermordeten Reichstagsabgeordneten 40 Kommunisten und 33 Sozialdemokraten waren. Ähnliches spielte sich in Hamburg ab. Auch hier wollte man auf der im Rathaus angebrachten Ehrentafel die Parteizugehörigkeit und sogar die Namen der von den Nazis ermordeten Bürgerschaftsabgeordneten verschweigen.

Hier sind sie:

Dr. Max Eichholz (Deutsche Staatspartei)

Dr. Kurt Adams (SPD)

Adolf Biedermann (SPD)

Dr. Theodor Haubach (SPD)

Otto Schumann (SPD)

Etkar André (KPD)

Bernhard Bästlein (KPD)

Gustav Brandt (KPD)

Hugo Eickhoff (KPD)

Hermann Hoefer (KPD)

Franz Jacobs (KPD)

Fritz Lux (KPD)

Adolf Panzner (KPD)

August Schmidt (KPD)

Theodor Skorzisko (KPD)

Hans Westermann (KPD) und

Ernst Thälmann (KPD).

Nur ein paar Namen von vielen tausend ermordeten Widerstandskämpfern, die auf keinem Gedenkstein eingemeißelt und in keiner Feierstunde genannt werden. Denn in einer vom Kapital beherrschten Welt darf es kein kollektives Gedächtnis der Lohnabhängigen, keine Arbeiterbewegung geben. Es hätte dazu beitragen können, das von der Hitlerbande vernichtete kollektive Klassenbewußtsein, das die Lohnabhängigen zur Arbeiterklasse machte, wiedererstehen zu lassen.

Auch die KPD wurde nach der Kapitulation des Hitler-Staates von der herrschenden Klasse nur widerwillig und für kurze Zeit geduldet. 1956 war das Rad der Geschichte so weit zurück gedreht, daß die Remilitarisierung mit der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht gekrönt werden konnte. Das Bundesverfassungsgericht, das jahrelang gezögert hatte, dem Antrag auf Verbot der KPD zu entsprechen, widersetzte sich nicht länger. Mit dem am 17. August 1956 verkündeten KPD-Verbot war der Weg frei für die Kriminalisierung jeder Fundamentalopposition. Der Wiederherstellung der alten Machtverhältnisse in Politik, Wirtschaft und Staatsgewalt konnte nur noch zaghaft widersprochen werden, wenn man nicht riskieren wollte, als Parteigänger einer verbotenen Partei verdächtigt und bestraft zu werden. Die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der KPD bildete den Hintergrund, auf dem sich alle Aktivitäten gegen Wiederbewaffnung und neue Kriegsvorbereitung als verfassungsfeindlich und strafbar definieren ließen. Und immer wieder erwies sich die noch jahrelang von alten Nazis majorisierte Justiz als getreue Parteigängerin der im christlich-demokratischen Gewande reaktivierten militaristischen Tradition.

Kaum jemand kennt noch die ungeheuren Lügen über militärische Angriffsabsichten der Sowjetunion, mit der in Adenauers Regierungszeit die deutsche Bevölkerung wieder in Angst und Schrecken vor der Welt des Bösen versetzt wurde. Noch heute ist die systematische Erfindung und Verbreitung von Bedrohungslegenden durch die Denkfabriken der US-amerikanischen Administration, die von den deutschen Meinungsmachern beflissen übernommen wurden, nur einer Minderheit der deutschen Öffentlichkeit bekannt. Wer weiß denn, daß es schon seit 1945 konkrete amerikanische Planungen zur Vernichtung der Sowjetunion durch präventive Atombombenschläge gegen deren Industrie- und Regierungszentren gab, Pläne, die man vor der Weltöffentlichkeit verheimlichte, aber bewußt der Sowjetregierung zuspielte, um sie zu Rüstungsanstrengungen zu veranlassen, die die Wirtschaftskraft dieses von Hitlers Wehrmacht überfallenen und weitgehend zerstörten Landes überfordern mußten. Ich habe diese verbrecherischen Planungen an anderer Stelle ausführlich mit Fundstellen zitiert (Sonderdruck der Zeitschrift „Ossietzky“, März 2004). Der Weltöffentlichkeit wußte man zu suggerieren, daß es eine kriegslüsterne Sowjetunion gebe, auf deren Angriff man sich durch kostspielige Nachrüstung vorbereiten müsse. Und in Deutschland ist mit dieser Lüge ein halbes Jahrhundert lang Politik und Profit gemacht worden.

Als erster deutscher Autor hat wohl Karl Heinz Roth 1985 über die amerikanischen Atomkriegspläne der USA gegen die Sowjetunion berichtet. Seine Veröffentlichung hat nur eine geringe Verbreitung erfahren und ist heute nur noch schwer zugänglich. Aber sie ist von anderen Historikern ausgewertet und erweitert worden. Lesen Sie das Buch „Der Kalte Krieg oder: Die Totrüstung der Sowjetunion“ des als Professor für Politische Wissenschaft an einer amerikanischen Universität lehrenden deutschen Journalisten Jürgen Bruhn, der die gegen die Sowjetunion entwickelten Atomkriegsszenarien mit genauen Quellenangaben dargestellt hat. Sein Fazit lautet verkürzt (S.25):

Sie (die Sowjetunion) wurde gezwungen nachzurüsten, immer wieder und wieder, bis zu ihrem Ableben. Durch ihre enormen Rüstungsanstrengungen gelang es ihr zwar, einen amerikanischen atomaren Präventivschlag zu verhindern; aber sie konnte so ihre zerstörte Wirtschaft nicht schnell genug wieder aufbauen...

Man werde die Sowjetunion totrüsten, hat ein amerikanischer Präsident verkündet. Und dieses Ziel hat man denn ja auch erreicht. Und nicht versäumt, über die Gründe des Zusammenbruchs der Sowjetunion und anderer nichtkapitalistisch organisierter Länder neue Lügen zu verbreiten.

Als ich 1959/60 zusammen mit den Kollegen Diether Posser, Friedrich Karl Kaul und Walther Ammann vor dem Landgericht Düsseldorf führende Persönlichkeiten des Westdeutschen Friedenskomitees gegen den Anklagevorwurf zu verteidigen hatte, sie seien Rädelsführer einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, kannten wir erst einen kleinen Teil der barbarischen Realität amerikanischen Präventivkriegsterrors. Aber die Richter glaubten vom ersten Verhandlungstag an zu wissen, daß die Friedensarbeit unserer Mandanten nur dem Ziel dienen konnte, die Deutschen der aus dem Osten drohenden Gefahr wehrlos auszuliefern. Und so lehnten sie es - unter Bruch der bis dahin gültigen Regeln der Strafprozeßordnung, aber mit nachträglicher Billigung durch den BGH - ab, die von uns Verteidigern in mehreren Beweisanträgen vorgelegten etwa 600 Dokumente, in denen die wirklichen Kriegstreiber und deren politische Aktivitäten benannt waren, auch nur zur Kenntnis zu nehmen. In den Augen der Düsseldorfer Richter konnten die von uns vorgebrachten Fakten und Beweismittel nur kommunistische Propaganda sein, mit der man sich nicht auseinanderzusetzen brauchte. Die westdeutsche Öffentlichkeit hat von diesem fünf Monate dauernden Verfahren, in dem zahlreiche prominente Zeugen aus aller Welt - darunter Gustav Heinemann und Martin Niemöller - vernommen wurden und dem Anklagevorwurf widersprachen, so gut wie nichts erfahren. Das Schweigen der Presse funktionierte auch ohne Anweisung aus einem Propagandaministerium.

Ähnliche Erfahrungen machte ich 1963 bei der Verteidigung von Lorenz Knorr, eines kämpferischen Sozialisten, der dem jugend- und kulturpolitischen Ausschuß des Bundesvorstands der SPD angehört hatte, aber 1960 aus Protest gegen den Kurswechsel der SPD aus der Partei ausgetreten war. Er hatte in einer Rede bestimmte namentlich benannte Generale der Bundeswehr als „Nazi-Generale“ und „Massenmörder“ bezeichnet. Die Herren hatten sich beleidigt gefühlt und ebenso wie der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Strauß Strafanzeige erstattet. Der CSU-Politiker Franz Josef Strauß war bekanntlich nationalsozialistischer Führungsoffizier gewesen, hatte also zu einer Garde von besonders eifrigen Nazi-Offizieren gehört, die das Kanonenfutter für Hitlers Krieg ideologisch zu trimmen hatten. Die Anklage wurde von einem Staatsanwalt erhoben, der an faschistischer Terrorjustiz beteiligt gewesen war - zwei von ihm erwirkte Todesurteile des Sondergerichts Prag gegen tschechische Staatsangehörige, die ihrer Gegnerschaft gegen Hitlers Krieg Ausdruck gegeben hatten, sind erhalten. Vorsitzender des Schöffengerichts, vor dem die Sache in erster Instanz verhandelt wurde, war ein Richter, der unter Hitler als Ankläger am Sondergericht Wuppertal gewirkt hatte. Auch hier interessierten sich das Gericht und die Presseöffentlichkeit nicht für die von dem Angeklagten in monatelanger Archivarbeit zusammengetragene Dokumentation über die von den als Massenmörder bezeichneten Generalen begangenen Kriegsverbrechen und lehnte alle Beweisanträge ab. Ahnungsvoll hatte Knorr in seiner Rede gesagt: wenn diesen Hitler-Generalen unsere Jugend anvertraut werde, dann könne einem um die deutsche Zukunft bange werden.

Mit den Paragraphen, die den Verstoß gegen das Parteiverbot mit Strafe bedrohten und damit einen uferlosen Tatbestand zur Verfügung stellten, bekam die Justiz ein besonders bequemes Handwerkzeug, um kritische Meinungsäußerungen und politische Aktivitäten von Sozialisten zu kriminalisieren. Das funktionierte nach der aus dem Amerika der McCarthy-Ära bekannten Kontaktschuldmethode, die jeden als Staatsfeind verdächtig machte, der Kontakt zu Kommunisten hatte, oder nach der Konsensmethode, die inhaltliche Übereinstimmungen mit kommunistischen Forderungen brandmarkte.

Im Jahr 1963 hatte ich einen auch bei politischen Gegnern hochangesehenen Kommunisten,

den Bremer Bürgerschaftsabgeordneten Willi Meyer-Buer, gegen den Anklagevorwurf zu verteidigen, gegen das KPD-Verbot verstoßen zu haben. Meyer-Buer hatte sich bei der Bundestagswahl 1961 als unabhängiger Kandidat um ein Mandat beworben und in Reden und Flugblättern nicht verschwiegen, daß er seiner kommunistischen Überzeugung treu geblieben war. Die von einem schon im Hitler-Reich bewährten Staatsanwalt verfaßte Anklage warf dem Angeklagten vor, in Flugblättern und Reden politische Forderungen erhoben zu haben, die mit Parolen der SED oder der illegalen KPD Ähnlichkeit gehabt hätten. Ein als Zeuge vernommener Beamter des Bundeskriminalamtes zählte Übereinstimmungen zwischen der illegalen KPD und dem Angeklagten auf wie z.B.: „Keine Stimme der CDU/CSU!“ oder „Schluß mit der Atomrüstung!“ Das genügte, um ihn des Verstoßes gegen das KPD-Verbot schuldig zu sprechen.

Während die Kommunistenprozesse der 50er und 60er Jahre in der Regel nur wenig öffentliches Interesse fanden, stand hier ein Mann vor Gericht, den die Bremer Bevölkerung als brillanten Redner und aufrechten Kämpfer für die Rechte der Arbeiter und Unterprivilegierten kannte. Man wußte auch, daß er schon im Hitler-Staat als kommunistischer Widerstandskämpfer viele Jahre in Zuchthäusern und Konzentrationslagern hatte zubringen müssen. Prominente Sozialdemokraten, die ihn aus jahrelanger parlamentarischer Zusammenarbeit kannten, brachten als Zeugen ihr Bedauern zum Ausdruck, daß dieser Mann nach dem KPD-Verbot aus dem Bremer Landesparlament habe ausscheiden müssen. Einer kennzeichnete ihn als einen Kommunisten, der sich von Stalinisten deutlich unterschieden habe. Ein sozialdemokratischer Bundestagsabgeordneter kannte ihn aus gemeinsamer Haftzeit im Nazi-Staat und rühmte seinen Mut und seine solidarische Haltung gegenüber den Haftgenossen. Ein der FDP angehörender Senator formulierte als Zeuge: „Wenn Herr Meyer-Buer nicht Kommunist wäre, wäre er eine Zierde der Demokratie.“ Macht nichts, der Kommunist wurde verurteilt. In diesem Fall hat ausnahmsweise wenigstens die Lokalpresse berichtet, und zwar nicht unkritisch. Aber über die Grenzen Bremens hinaus wurde auch dieser skandalöse Prozeß kaum zur Kenntnis genommen.

Ein besonders schändliches Kapitel ist die Aberkennung von Wiedergutmachungsleistungen, die den Kommunisten für jahrelange Freiheitsentziehung während der Nazi-Zeit zustanden.

Nach dem noch heute gültigen § 6 des Bundesentschädigungsgesetz führte die Verurteilung nach den Paragraphen des politischen Strafrechts dazu, daß nicht nur die den Verfolgten zustehenden Renten entfielen, sondern auch enorme Rückzahlungen eingefordert wurden. Auch dieses einer breiten Öffentlichkeit unbekannte gesetzliche Unrecht hielt Bundeskanzler Gerhard Schröder für rechtsstaatlich.

Während auf der einen Seite in altbewährter Justiztradition gesetzliches Unrecht an Menschen verübt wurde, die in Opposition zur Restauration der alten Machtverhältnisse, zur Vorbereitung künftiger Kriege und zur Abschaffung der Demokratie durch sogenannte Notstandsgesetze standen, wurden auf der anderen Seite Naziverbrecher und deren Gesinnungsnachfolger in geradezu schamloser Weise vor gerechter Strafe geschützt. Der Freispruch des Volksgerichtshofsrichters Hans-Joachim Rehse im Jahre 1968 war eine der spektakulärsten Fehlleistungen bundesdeutscher Nachkriegsjustiz. Kein einziger von Hitlers Justizmördern ist je rechtskräftig verurteilt worden. Der deutsche Steuerzahler durfte ihnen Pensionen zahlen, die weit über den schäbigen Renten lagen, die den überlebenden Justizopfern und den Angehörigen der Hingerichteten oft erst nach zermürbenden Prozessen gezahlt oder gar verweigert wurden. Lesen Sie den auf authentischem Material beruhenden Roman „Mein Jahr als Mörder“ von Friedrich Christian Delius.

Einem Richter, der 1942 als Richter am Sondergericht Bremen das Todesurteil gegen den zum „Volksschädling“ erklärten 16-jährigen polnischen Zwangsarbeiter Walerjan Wrobel mitunterschrieben hat, bin ich Anfang der 50er Jahre als junger Referendar noch begegnet. Er amtierte als Vorsitzender einer Zivilkammer des Bremer Landgerichts und wurde Mitte der 60er Jahre anläßlich seines 80.Geburtstages vom Senat der Freien Hansestadt mit Ehrungen bedacht, bei denen seine Rolle als Nazi-Richter taktvoll verschwiegen wurde. Ein an demselben Verfahren beteiligter Staatsanwalt brachte es sogar zum Justizsenator in Bremen. Die Angehörigen des hingerichteten Jungen haben nie einen Pfennig Entschädigung erhalten. Auch von den Almosen, die an die relativ wenigen noch lebenden Zwangsarbeiter verteilt worden sind, haben sie nichts bekommen. Denn der Junge lebte ja nicht mehr. Die Todesurteile des faschistischen Terrorstaats blieben auch für seinen Rechtsnachfolger die billigste Form gesetzlichen Unrechts.

In den 80er Jahren wurde ich als Nebenklagevertreter für die Tochter des im KZ Buchenwald auf Befehl Hitlers ermordeten Reichstagsabgeordneten und Vorsitzenden der KPD Ernst Thälmann tätig. Nachdem ich in einem langwierigen Verfahren mit 40-jähriger Verspätung eine Anklage gegen einen der noch lebenden Täter, den SS-Funktionär Wolfgang Otto, erzwungen hatte, kam es zu einem Prozeß, der schließlich, wie fast alle Prozesse gegen Nazi-Gewaltverbrecher, mit Freispruch endete. Den Freispruch verdankte der Angeklagte den Richtern des Bundesgerichtshofs, die unter Mißachtung der für das Revisionsverfahren geltenden Regeln in die Beweiswürdigung des Landgerichts Krefeld eingriffen, das entgegen der herrschenden Tendenz in bundesdeutschen Gerichtssälen den Naziverbrecher Wolfgang Otto schuldig gesprochen hatte. Ich will hier nicht die Einzelheiten dieses empörenden Verfahrens ausbreiten, über das ich ebenso wie über viele andere von mir miterlebte Justizfälle in meinem Buch „Die Republik vor Gericht“ ausführlich berichtet habe, sondern nur den Umstand erwähnen, daß der Angeklagte in den 50er Jahren mit Erfolg seine Einstellung in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen hatte betreiben können, obwohl er nicht verschwiegen hatte, an der Ermordung von 8000 wehrlosen sowjetischen Kriegsgefangenen im KZ Buchenwald beteiligt gewesen zu sein. Er wurde Lehrer für Religion und Geschichte an einem katholischen Gymnasium in Geldern und erhielt sogar Beamtenstatus, der ihm eine lebenslängliche Pension sicherte. Welches Geschichtsbild mag dieser Mann seinen Schülern vermittelt haben? Vielleicht sind bei ihm oder seinesgleichen auch die Juristen zur Schule gegangen, die noch im Jahre 2005 verkünden konnten, daß die von Neonazis propagierte Grußformel „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ nicht strafbar sei, weil sie mit dem Wahlspruch der SS „Unsere Ehre heißt Treue“ und anderen Nazi-Parolen nicht verwechselt werden könne.

Die in den 50er und 60er Jahren nachwachsende junge Generation begriff nach und nach, daß die Haltung der Elterngeneration zum Hitler-Faschismus - der sich selbst den durchaus irreführenden Namen Nationalsozialismus gegeben hatte - und die Reaktivierung alter Nazis in allen Staatsgewalten und Manageretagen die Gegenwart der Bundesrepublik prägte, und sie begannen, die immer wieder feierlich beschworenen Parolen von Freiheit, Demokratie und christlicher Ethik als verlogene Heuchelei zu entlarven. Vor allem die ideologische und materielle Einbindung in das transatlantische Militärbündnis gegen den neuen alten Weltfeind Kommunismus und die vom militär-industriellen Komplex der USA im Interesse der Rüstungsindustrie angezettelten Kriege fanden in der jüngeren Generation kritische Gegner, die sich in Hörsälen der Universitäten und auf der Straße, diesem einzigen allgemein zugänglichen Medium, Gehör verschafften.

Daß die von der Adenauer-Regierung durchgesetzte gegen den erklärten Feind im Osten gerichtete militärische Westbindung dazu führte, die Wiedervereinigung Deutschlands zu verunmöglichen, und die Sowjets dazu gezwungen hatte, das ungeliebte Kind DDR zu etablieren und aufzurüsten, war nur einer Minderheit der Deutschen bewußt geworden. Obwohl das Beispiel Österreich, das sich von Anfang an zur Neutralität bekannte, ohne von den Sowjets überfallen zu werden und ohne eine der deutschen Teilung vergleichbare Problematik zu bekommen, Denkanstöße hätte geben können. Sogar um Atomwaffen für die Bundeswehr bemühten sich Herr Adenauer und seine Gefolgsleute, aber sie kriegten nur Atomwaffen, über deren Einsatz der amerikanische Generalstab zu entscheiden hatte. Es müsse ein Gleichgewicht des Schreckens hergestellt werden, um den Krieg zu verhindern, lautete die Parole, mit der dieser verbrecherische Wahnsinn gerechtfertigt wurde.

Vergessen ist, daß es eine Zeit gegeben hat, in der die SPD in richtiger Erkenntnis der Gefahr eines Atomkrieges auf deutschem Boden sich zum Wortführer einer Entspannungspolitik gemacht hat, die einen Abzug der Fremdtruppen der Nato und des Warschauer Paktes aus beiden deutschen Staaten forderte (Deutschlandplan der SPD vom März 1959). Aber die systematisch geschürte Angst vor einer Bedrohung aus dem Osten hatte Ende der 50er Jahre das kollektive Bewußtsein der Westdeutschen schon so vereinnahmt, daß Stimmen der Vernunft, selbst wenn sie von der SPD kamen, nicht mehr mehrheitsfähig waren. Und so war von diesem Deutschlandplan schon bald nicht mehr die Rede. Auch Gustav Heinemanns Versuch, die Deutschen für die von ihm gegründete Gesamtdeutsche Volkspartei und eine Politik der Entspannung zu mobilisieren, scheiterte an der üblichen über die herrschenden Medien verbreiteten Diffamierungskampagne, die jede gegen Adenauers Politik gerichtete Opposition in den Verdacht der kommunistischen Komplizenschaft brachte.

Auch was 1950 in Korea geschehen war, hatten die von den offiziellen Pressestellen bedienten Medien noch verschleiern und als Kampf für die vom Kommunismus bedrohte Freiheit verkaufen können. Erst die Informationen über den Krieg in Vietnam und die dort verübten entsetzlichen Kriegsverbrechen drangen bis zu den kritisch denkenden Menschen auch in unserem Lande durch und entzündeten den öffentlichen Protest. Nach und nach wurden die USA, die wir 1945 als Befreier von Diktatur und Krieg begrüßt hatten, als eine vom militär-industriellen Komplex und dessen Denkfabriken beherrschte Macht demaskiert, für die Rüstung und Rüstungsverbrauch geradezu lebensnotwendig ist.

Die meist als Studentenbewegung verkleinerte Unruhe der 60er Jahre entwickelte sich über die Köpfe einer informierten Bevölkerungsminderheit, und die war in der Tat an den Universitäten konzentriert. Wie schwer gesellschafts- und herrschaftskritische Erkenntnisse über die Köpfe zu vermitteln sind, wußten schon Karl Marx und Friedrich Engels. Ende der 60er Jahre haben die von den intellektuellen Wortführern der Außerparlamentarischen Opposition entwickelten, auf revolutionäre Veränderung der gesellschaftlichen Machtverhältnisse gerichteten Ideen die Massen nicht ergriffen, so daß sie nicht zur materiellen Gewalt wurden. Was nicht nur an der von den herrschenden Medien angerichteten Volksverdummung, sondern auch daran gelegen haben dürfte, daß die Bevölkerungsschichten, in deren Interesse die Veränderung durchgesetzt werden sollte, an einer Änderung der Verhältnisse materiell nicht interessiert waren. Solange sich ihre Lage dank der wirtschaftlichen Konjunktur von Jahr zu Jahr verbesserte, fühlten sie sich relativ sicher und erlagen Illusionen über den wahren Charakter des Kapitalismus.

Während die DDR an die Sowjetunion für die von Hitlers Wehrmacht angerichteten Verwüstungen enorme Reparationsleistungen hatte erbringen müssen, war die mithilfe amerikanischer Kredite zum Wirtschaftswunderland aufgeblühte Bundesrepublik für DDR-Bürger, insbesondere für die gut ausgebildeten Facharbeiter, Ärzte und Wissenschaftler der DDR, so attraktiv, daß sich dieser Staat durch Reisebeschränkungen, Mauer und Grenzbefestigungen gegen deren massenhafte Flucht glaubte schützen zu müssen. Zwei Mal, nämlich 1952 und 1954, sind Angebote der Sowjetregierung, die DDR zugunsten eines militärisch neutralen Gesamtdeutschlands zu liquidieren, hohnlachend zurückgewiesen worden. Die sowjetischen Noten wurden von Adenauer als „ein Fetzen Papier“ bezeichnet. Ein Akt der Volksverdummung, der davon ablenkte, daß es für die Sowjetunion ein existenzielles Interesse gab, sich vor einer neuen unter deutscher Beteiligung drohenden Aggression zu schützen, und daß ihr dieses Ziel wichtiger war als der unter Prestigegesichtspunkten durchaus riskante Versuch, aus der DDR einen sozialistischen Staat zu machen.

Nun haben wir also das wiedervereinigte Deutschland zu kapitalistischen Bedingungen erhalten. Ich nenne nur die Stichworte Treuhand, Privatisierung und Ausplünderung des Volkseigentums, Arbeitslosigkeit und Kolonialherrschaft, um das ungeheure Ausmaß des Unrechts anzudeuten, das mit dieser feindlichen Übernahme für die Bevölkerung der DDR verbunden war. Aber auch für die Westdeutschen ist die Zeit vorbei, in der sie angesichts einer realsozialistischen Alternative mit sozialen Wohltaten korrumpiert werden mußten. Ich denke, in Erwartung der mit der kapitalistischen Globalisierung verbundenen Verarmung großer Bevölkerungsschichten sollten wir auf die nächste revolutionäre Situation intellektuell und organisatorisch vorbereitet sein.

 

(Dieser Text, den der Autor wiederholt bei öffentlichen Veranstaltungen vorgetragen hat, liegt gedruckt vor als Beitrag zu dem im Ossietzky-Verlag erschienenen Buch „Tabus der bundesdeutschen Geschichte“)

 

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