Heinrich Hannover hat als Strafverteidiger Geschichte geschrieben. Hier sind Plädoyers aus dem Bereich des politischen Strafrechts wie dem der »nichtpolitischen« Kriminalität zusammengestellt und zeitgeschichtlich einge- ordnet. Etliche Verfahren haben aufgrund der Prominenz der Beteiligten große Beachtung gefunden. So die gegen Lorenz Knorr wegen »Beleidigung« von Hitler-Generalen als Massenmörder (1964), gegen Daniel Cohn-Bendit wegen Landfriedensbruch (1968), gegen Karl Heinz Roth (1977) und Astrid Proll (1979/80), die trotz falscher Zeugenaussagen von Polizeibeamten von der Anklage des Mordes und Mordversuches freigesprochen wurden, und gegen Hans Modrow wegen Wahlfälschung (1993). Internationales Aufsehen erregte insbesondere der Prozess gegen einen SS-Funktionär wegen Beteiligung an der Ermordung von Ernst Thälmann im KZ Buchenwald. Hier vertrat Hannover die Nebenklage (1982–1987). Die beiliegende CD mit Tonaufnahmen aus dem Gerichtssaal ist eine einmalige Dokumentation bundesdeutscher Justizpraxis und macht den jeweiligen Zeitgeist unmittelbar spürbar.

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Eigentlich wollte er ja Förster werden. Das war kurz nach dem Krieg, den Heinrich Hannover mit einem Granatsplitter dicht neben der Wirbelsäule überlebte und der in ihm ein grundlegendes Misstrauen gegenüber Kriegstreibern und Autoritäten hinterließ. ... zur Person

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